Der Bundesminister für Handel und Verkehr Dr. Wilhelm
Taucher
Zl. 173.991-OB 3-1937 Vortrag für den Ministerrat Gewerkschaft Rathausberg; Wiederaufnahme des Betriebes; Verkauf der Anteile des Bundes Der Goldbergbau der Gewerkschaft Rathausberg in den Hohen Tauern, an dem
der Bund nahezu zur Hälfte beteiligt ist, mußte seinerzeit stillgelegt
werden, weil sich herausgestellt hatte, daß zu einem ertragreichen Ausbau des
Betriebes so bedeutende Mittel nötig waren, wie sie den Gewerken
einschließlich des Bundes nicht zur Verfügung stehen. Seitdem sind wiederholt
Bewerber aufgetreten, die die Absicht hatten, den Betrieb wieder aufzunehmen.
Bedauerlicherweise hat sich keiner von ihnen dazu entschlossen, obwohl
der Bund sich bereit erklärt hatte, weitgehende Begünstigungen einzuräumen.
In einem dieser Fälle (American Smelting and Refining Co. Im Jahre 1934)
waren bereits bis ins einzelne gehende, von der Regierung gebilligte
Vertragsentwürfe ausgearbeitet und eine Regierungserklärung abgegeben worden,
die eine Reihe von Begünstigungen zugestand. In der letzen Zeit hat sich ein Vertreter des Edron Trusts in London,
Oberst N. Edward, mit dem Studium dieses Goldvorkommens beschäftigt und einen
solchen Eindruck davon gewonnen, daß er beabsichtigt, seinem Auftraggeber die
Aufnahme dieses Betriebes vorzuschlagen. Die mit ihm in den letzten
Septembertagen abgehaltenen Besprechungen sind auf der Grundlage der
erwähnten, im Jahre 1934 verfaßten Vertragsentwürfe geführt worden. Oberst
Edwards hat sich im allgemeinen mit den damaligen Bedingungen einverstanden
erklärt, sofern seiner Gesellschaft dieselben Begünstigungen eingeräumt
werden, wie den damaligen Bewerbern. Demzufolge wäre der Bergbau 1 - 2 Jahre an den Edron Trust zu verpachten,
der sich dafür verpflichten würde, mit einem Aufwand von mindestens 650.000 S
jährlich Aufschlußarbeiten durchzuführen. Sollte es nach Ablauf der Pachtzeit
nicht zu einem Kauf des Bergbaubesitzes kommen, so gehen alle während der
Pachtzeit errichteten Werkseinrichtungen und Betriebsanlagen unentgeltlich in
das Eigentum der Gewerkschaft über. Während der Pachtzeit hätte der Edron
Trust alle Lasten der Gewerkschaft zu übernehmen. Von dem während der
Aufschlußarbeiten gewonnenen Gold würde der Edron Trust 1/5 der Gewerkschaft
unentgeltlich überlassen. Sollte der Aufschluß die für die Inangriffnahme der Arbeiten
zugrundegelegten Annahmen bestätigen, so würde der Edron Trust sämtliche Kuxe
erwerben und hiefür 2800 g Feingold je Kux (2783 g im Jahre 1934) zu bezahlen
haben. Doch sollen die Verkäufer auch (jeder für sich) berechtigt sein,
anstelle des Kaufpreises eine entsprechende Beteiligung am zukünftigen
Unternehmen zu verlangen (1/1000 des Aktienbesitzes, wenigstens aber 20.000 S
je Kux in Form voll eingezahlter Aktien). Der Käufer hätte weiters die
bestehenden Verbindlichkeiten der Gewerkschaft (laufende Schulden, Freikuxe,
Pensionen) zu übernehmen und würde sich verpflichten, die zur Schaffung eines
leistungsfähigen Großbetriebes erforderlichen Geldmittel aufzuwenden. Demgegenüber wünscht der Edron Trust eine Steuer- und Gebührenbefreiung
im Ausmaß und zu den Bedingungen des Erdölförderungsgesetzes auf 12 Jahre,
eine Ermäßigung der Sprengmittelpreise auf durchschnittlich 3,50 S je kg und
die Erlassung der Fürsorgeabgabe. Diese Begünstigungen sollen bereits für die
Pachtzeit gelten. Nach Aufnahme der Goldgewinnung wird die Freigabe jener
Goldmenge verlangt, die für die Abdeckung der ausländischen Verpflichtungen
(Schuldendienst und Gewinnausschüttung) nötig ist. |
Anmerkung: Diese
Stillegung erfolgte im Jahre 1927. |
Kommentierte
und illustrierte alte Dokumente Vortrag für den Ministerrat zur Wiederaufnahme
des Betriebes aus dem Jahre 1937 |
Siehe auch das
Konzept des Pachtvertrages mit dem englischen Edron Trust 1937. |