Konzept des Pachtvertrages der Gewerkschaft
Rathausberg, Böckstein, mit dem Edron Trust, London. An die Gewerkschaft Rathausberg,
Böckstein, zu Handen des Gewerkenrates, in Wien I., Stubenring 1. Ich habe von Ihnen folgendes
Schreiben erhalten: „Gewerkschaft Rathausberg, Böckstein.
Wien, am ............. An Edron Trust Limited 36 Queen Street London E
C 4 Wir verpachten Ihnen unseren Bergbaubesitz samt vorhandenen
Werksanlagen und sonstigem Zubehör zur Durchführung von Aufschlußarbeiten
unter den nachstehend angeführten Bedingungen für die Zeit vom 1. Dezember
1937 bis 30. November 1938. Ausgenommen von der Verpachtung bleiben die
Aktenbestände, Sammlungen u.s.w. unserer Bergverwaltung in Böckstein mit den
zugehörigen Einrichtungsgegenständen einschließlich der Räume, in denen sie
untergebracht sind. Die Bedingungen der Verpachtung sind folgende: 1) Sie verpflichten sich, die
Aufschlußarbeiten ohne Unterbrechung, ausgenommen höhere Gewalt,
durchzuführen und während dieser einjährigen Pachtzeit Geldmittel im Betrage
von zusammen wenigstens 650.000 S aufzuwenden und uns längstens bis zum
Vertragsabschluß nachzuweisen, daß Ihnen diese Mittel für den genannten Zweck
tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Aufschlußarbeiten sind nach Plänen durchzuführen, die in ihren
Grundzügen einvernehmlich festzulegen sind. 2) Sie verpflichten sich, die
Grubenbaue und Werksanlagen während der Pachtzeit in gutem Zustande zu
erhalten und, wenn es nicht zur Ausübung des Ihnen gleichzeitig von unseren
verkaufswilligen Gewerken eingeräumten Kaufrechtes käme, nach Ablauf der
Pachtzeit in ebensolchem Zustande zu übergeben. Neue Werkseinrichtungen und
Betriebsanlagen, die Sie während der Pachtzeit errichten, gehen in diesem
Falle samt allem Zubehör unentgeltlich in unser Eigentum über. Zu größeren
baulichen Änderungen der bestehenden Werksanlagen und Gebäude haben Sie
unsere Zustimmung einzuholen. 3) Sie tragen während der
Pachtzeit alle Lasten des gewerkschaftlichen Unternehmens; zu diesen gehören
außer den Kosten der Erhaltung und des Betriebes der Werksanlagen und Gebäude
insbesonders a) die Gehälter unserer
Beamten Bergverwalter Ing. Florentin-Blumfeld und Betriebsleiter Zschocke
mindestens im gegenwärtigen Ausmaße, sowie das Ruhegehalt unseres gewesenen
Bergdirektors Oberbergrat Dr. Ing. Imhof, alle samt Nebenbezügen, b) die laufenden Steuern
und sonstigen Abgaben und c) die jeweils fälligen
Zinsen für unsere Darlehensschulden bei der österreichischen Nationalbank und
den Großgewerken, Bund, Gutmanngruppe und Wetzlergruppe samt einer jährlichen
Tilgungsquote von 20 vH. 4) Dagegen fallen Ihnen
während der Pachtzeit alle Einkünfte des Unternehmens aus Verpachtungen und
Vermietungen, Lohnschnitt des Sägewerkes, Lieferung von elektrischem Strom
u.dgl.m. zu. 5) Sie sind im allgemeinen nicht berechtigt, während der Pachtzeit Erze abzubauen und zu verarbeiten, und haben die beim Aufschluß anfallenden Erze auf Lager zu stürzen. Wir verpflichten uns aber, Ihnen zu den erforderli |
Die Betriebsperiode der Verpachtung des Bergbaues an den Edron Trust London begann am 1. Jänner 1938 und
endete am 19. Juni desselben Jahres. Die darauf folgende Organschaft der Preuß-AG dauerte vom 20. Juni 1938 bis zum 7. Mai 1945. Wird ergänzt......... 180299/Le |
Kommentierte und illustrierte alte Dokumente Der Pachtvertrag mit dem englischen Edron Trust
1937 |
Anmerkungen:
Die Geschäfte der Gewerkschaft wurden damals
satzungsgemäß vom Gewerkenrat geführt,
welcher 11 Mitglieder, darunter 4 Vertreter des Bundes zählte. Den Vorsitz im Gewerkenrate führte ein
Bundesvertreter, Sektionschef i.R. Ing. Otto Rotky in Wien. Die Anschrift des Gewerkenrates lautete Wien I.,
Stubenring 1. Zur Beaufsichtigung und Verwaltung der
gewerkschaftlichen Liegenschaften und Werksanlagen war als bevollmächtigter Bergverwalter Ing. Ferdinand
Florentin-Blumfeld in
Böckstein bestellt. Diesem wurde Markscheider Karl Zschocke als Bergbaubetriebsleiter zugeteilt. |