Konzept des Pachtvertrages der Gewerkschaft Rathausberg, Böckstein, mit dem Edron Trust, London.

 

An die

Gewerkschaft Rathausberg, Böckstein,

zu Handen des Gewerkenrates,

in Wien I.,

Stubenring 1.

 

Ich habe von Ihnen folgendes Schreiben erhalten:

 

„Gewerkschaft Rathausberg,

Böckstein.  Wien, am .............

 

An Edron Trust Limited

36 Queen Street

 London E C 4

 

Wir verpachten Ihnen unseren Bergbaubesitz samt vorhandenen Werksanlagen und sonstigem Zubehör zur Durchführung von Aufschlußarbeiten unter den nachstehend angeführten Bedingungen für die Zeit vom 1. Dezember 1937 bis 30. November 1938. Ausgenommen von der Verpachtung bleiben die Aktenbestände, Sammlungen u.s.w. unserer Bergverwaltung in Böckstein mit den zugehörigen Einrichtungsgegenständen einschließlich der Räume, in denen sie untergebracht sind.

Die Bedingungen der Verpachtung sind folgende:

 

     1) Sie verpflichten sich, die Aufschlußarbeiten ohne Unterbrechung, ausgenommen höhere Gewalt, durchzuführen und während dieser einjährigen Pachtzeit Geldmittel im Betrage von zusammen wenigstens 650.000 S aufzuwenden und uns längstens bis zum Vertragsabschluß nachzuweisen, daß Ihnen diese Mittel für den genannten Zweck tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die Aufschlußarbeiten sind nach Plänen durchzuführen, die in ihren Grundzügen einvernehmlich festzulegen sind.

     2) Sie verpflichten sich, die Grubenbaue und Werksanlagen während der Pachtzeit in gutem Zustande zu erhalten und, wenn es nicht zur Ausübung des Ihnen gleichzeitig von unseren verkaufswilligen Gewerken eingeräumten Kaufrechtes käme, nach Ablauf der Pachtzeit in ebensolchem Zustande zu übergeben. Neue Werkseinrichtungen und Betriebsanlagen, die Sie während der Pachtzeit errichten, gehen in diesem Falle samt allem Zubehör unentgeltlich in unser Eigentum über. Zu größeren baulichen Änderungen der bestehenden Werksanlagen und Gebäude haben Sie unsere Zustimmung einzuholen.

     3) Sie tragen während der Pachtzeit alle Lasten des gewerkschaftlichen Unternehmens; zu diesen gehören außer den Kosten der Erhaltung und des Betriebes der Werksanlagen und Gebäude insbesonders

 

          a) die Gehälter unserer Beamten Bergverwalter Ing. Florentin-Blumfeld und Betriebsleiter Zschocke mindestens im gegenwärtigen Ausmaße, sowie das Ruhegehalt unseres gewesenen Bergdirektors Oberbergrat Dr. Ing. Imhof, alle samt Nebenbezügen,

          b) die laufenden Steuern und sonstigen Abgaben und

          c) die jeweils fälligen Zinsen für unsere Darlehensschulden bei der österreichischen Nationalbank und den Großgewerken, Bund, Gutmanngruppe und Wetzlergruppe samt einer jährlichen Tilgungsquote von 20 vH.

 

     4) Dagegen fallen Ihnen während der Pachtzeit alle Einkünfte des Unternehmens aus Verpachtungen und Vermietungen, Lohnschnitt des Sägewerkes, Lieferung von elektrischem Strom u.dgl.m. zu.

     5) Sie sind im allgemeinen nicht berechtigt, während der Pachtzeit Erze abzubauen und zu verarbeiten, und haben die beim Aufschluß anfallenden Erze auf Lager zu stürzen. Wir verpflichten uns aber, Ihnen zu den erforderli

Die Betriebsperiode der Verpachtung des Bergbaues an den Edron Trust London begann am 1. Jänner 1938 und endete am 19. Juni desselben Jahres.

 

Die darauf folgende Organschaft der Preuß-AG dauerte vom 20. Juni 1938 bis zum 7. Mai 1945.

 

Wird ergänzt.........                180299/Le

Kommentierte und illustrierte alte Dokumente

Der Pachtvertrag mit dem englischen Edron Trust 1937

Anmerkungen:

 

Die Geschäfte der Gewerkschaft wurden damals satzungsgemäß vom Gewerkenrat geführt, welcher 11 Mitglieder, darunter 4 Vertreter des Bundes zählte.

 

Den Vorsitz im Gewerkenrate führte ein Bundesvertreter, Sektionschef i.R. Ing. Otto Rotky in Wien. Die Anschrift des Gewerkenrates lautete Wien I., Stubenring 1.

 

Zur Beaufsichtigung und Verwaltung der gewerkschaftlichen Liegenschaften und Werksanlagen war als bevollmächtigter Bergverwalter Ing. Ferdinand Florentin-Blumfeld in Böckstein bestellt. Diesem wurde Markscheider Karl Zschocke als Bergbaubetriebsleiter zugeteilt.