Der Bundesminister für Handel und Verkehr Dr. Wilhelm Taucher

Zl. 173.991-OB 3-1937

 

Vortrag für den Ministerrat

 

Gewerkschaft Rathausberg;

Wiederaufnahme des Betriebes;

Verkauf der Anteile des Bundes

 

Der Goldbergbau der Gewerkschaft Rathausberg in den Hohen Tauern, an dem der Bund nahezu zur Hälfte beteiligt ist, mußte seinerzeit stillgelegt werden, weil sich herausgestellt hatte, daß zu einem ertragreichen Ausbau des Betriebes so bedeutende Mittel nötig waren, wie sie den Gewerken einschließlich des Bundes nicht zur Verfügung stehen. Seitdem sind wiederholt Bewerber aufgetreten, die die Absicht hatten, den Betrieb wieder aufzunehmen.

 

Bedauerlicherweise hat sich keiner von ihnen dazu entschlossen, obwohl der Bund sich bereit erklärt hatte, weitgehende Begünstigungen einzuräumen. In einem dieser Fälle (American Smelting and Refining Co. Im Jahre 1934) waren bereits bis ins einzelne gehende, von der Regierung gebilligte Vertragsentwürfe ausgearbeitet und eine Regierungserklärung abgegeben worden, die eine Reihe von Begünstigungen zugestand.

 

In der letzen Zeit hat sich ein Vertreter des Edron Trusts in London, Oberst N. Edward, mit dem Studium dieses Goldvorkommens beschäftigt und einen solchen Eindruck davon gewonnen, daß er beabsichtigt, seinem Auftraggeber die Aufnahme dieses Betriebes vorzuschlagen. Die mit ihm in den letzten Septembertagen abgehaltenen Besprechungen sind auf der Grundlage der erwähnten, im Jahre 1934 verfaßten Vertragsentwürfe geführt worden. Oberst Edwards hat sich im allgemeinen mit den damaligen Bedingungen einverstanden erklärt, sofern seiner Gesellschaft dieselben Begünstigungen eingeräumt werden, wie den damaligen Bewerbern.

 

Demzufolge wäre der Bergbau 1 - 2 Jahre an den Edron Trust zu verpachten, der sich dafür verpflichten würde, mit einem Aufwand von mindestens 650.000 S jährlich Aufschlußarbeiten durchzuführen. Sollte es nach Ablauf der Pachtzeit nicht zu einem Kauf des Bergbaubesitzes kommen, so gehen alle während der Pachtzeit errichteten Werkseinrichtungen und Betriebsanlagen unentgeltlich in das Eigentum der Gewerkschaft über. Während der Pachtzeit hätte der Edron Trust alle Lasten der Gewerkschaft zu übernehmen. Von dem während der Aufschlußarbeiten gewonnenen Gold würde der Edron Trust 1/5 der Gewerkschaft unentgeltlich überlassen.

 

Sollte der Aufschluß die für die Inangriffnahme der Arbeiten zugrundegelegten Annahmen bestätigen, so würde der Edron Trust sämtliche Kuxe erwerben und hiefür 2800 g Feingold je Kux (2783 g im Jahre 1934) zu bezahlen haben. Doch sollen die Verkäufer auch (jeder für sich) berechtigt sein, anstelle des Kaufpreises eine entsprechende Beteiligung am zukünftigen Unternehmen zu verlangen (1/1000 des Aktienbesitzes, wenigstens aber 20.000 S je Kux in Form voll eingezahlter Aktien). Der Käufer hätte weiters die bestehenden Verbindlichkeiten der Gewerkschaft (laufende Schulden, Freikuxe, Pensionen) zu übernehmen und würde sich verpflichten, die zur Schaffung eines leistungsfähigen Großbetriebes erforderlichen Geldmittel aufzuwenden.

 

Demgegenüber wünscht der Edron Trust eine Steuer- und Gebührenbefreiung im Ausmaß und zu den Bedingungen des Erdölförderungsgesetzes auf 12 Jahre, eine Ermäßigung der Sprengmittelpreise auf durchschnittlich 3,50 S je kg und die Erlassung der Fürsorgeabgabe. Diese Begünstigungen sollen bereits für die Pachtzeit gelten. Nach Aufnahme der Goldgewinnung wird die Freigabe jener Goldmenge verlangt, die für die Abdeckung der ausländischen Verpflichtungen (Schuldendienst und Gewinnausschüttung) nötig ist.

Anmerkung: Diese Stillegung erfolgte im Jahre 1927.

Kommentierte und illustrierte alte Dokumente

Vortrag für den Ministerrat zur Wiederaufnahme des Betriebes aus dem Jahre 1937

Siehe auch das Konzept des Pachtvertrages mit dem englischen Edron Trust 1937.