Eine Informationsreihe des Böcksteiner Montanforschungszentrums Radhausberg |
gefischte Forellen. Eier spielten während des Aufenthaltes am Berg keine Rolle, wohl aber beim Talgang zu den Wochenenden. Als Nachtisch kamen Äpfel und Pflaumen in Frage. Von den Zitronen und Orangen, die sich der Landesherr um teures Geld aus Venedig kommen ließ, konnten die Bergleute nur träumen. Das Brot wurde in Form von Laiben gebacken, die zweieinhalb Pfund wiegen sollten. Im Jahre 1637 verwendete man Roggen, Weizen oder Hafer, mischte es aber jeweils mit einem hohen Anteil von Kleie. Die Knappen waren über diese Beimengung nicht erfreut, ja es kam wiederholt zu Beschwerden. Die Bäcker arbeiteten „auf eigenen Verlag“, also mit eigenem Betriebskapital. Ihnen war streng aufgetragen, den Knappen kein Brot auf Schulden hinauszugeben. Beim Fleisch wurden oft Klagen über die Qualität laut, vor allem wenn es „grien“ und nicht „tigen“, also abgelegen, war. Die Zubereitung sowohl des Rinds- als auch des Schweinefleisches beschränkte sich auf einfaches Kochen in heißem Wasser, fallweise auf Braten, und zwar über offenem Feuer, denn in den frühen Berghäusern gab es noch keine Herde. Als 1563 ein Versorgungsengpaß bei Fleisch autrat, wurde dessen Verzehr einfach ganz allgemein verboten. Schon früher mußten die Bergleute bestimmte Fastenvorschriften einhalten. Wer diese übertrat, sollte mit Sektierern und Aufrührern gleichgestellt und auf Anweisung des Bergrichters von den Gewerken entlassen werden. Fleischessen war z. B. während der gesamten Dauer der Fastenzeit verboten. Ausnahmen galten allein für Arme und Kranke - sie brauchten das Gebot nur am Mittwoch und Freitag zu beachten. Vielleicht waren es gerade auch die Fastenvorschriften, die die Gewerken auf den Gedanken brachten, die uneingeschränkte Arbeitskraft ihrer Arbeiter durch die Versorgung mit Fischen zu garantieren. Jedenfalls schrieb Caspar Vötzl, einer der Nachlaßverwalter nach Christoff Weitmosers Tod, daß er vier Tonnen Heringe für den Winter gekauft habe. Er müßte sie aber noch räuchern, da sie die Knappen nur in dieser Form der Zubereitung essen würden. Von woher diese Heringe bezogen wurden, ist unbekannt.
Was die Getränke betrifft, so begnügte man sich am Berg mit Wasser, allenfalls hatte man ein wenig Milch, oder man kochte Kräutertees und süßte mit Honig. In den Wirtshäusern im Tal kredenzte man Weine, die zum allergrößten Teil aus dem Gebiet des heutigen Friaul kamen und die natürlich, nicht zuletzt wegen der Transportkosten, sehr teuer waren. An der Spitze der Beliebtheitsskala standen der Raifal, aus der Gegend von Rivoglio, und der Rosatzer, aus Rosazzo, die 9 bis 10 Gulden pro „Yhrn“ (= 62,5 Liter)kosteten. Es gab auch einen Raifaler Muskateller, aber den konnte man sich ebenso wie den über Venedig bezogenen, aber ursprünglich aus Griechenland stammenden Malvasier nur am Salzburger Hof leisten. Dessenungeachtet schrieb einmal der Erzbischof an die Zott, sie mögen ihm doch einen Rosatzer verschaffen, weil er den so besonders gern trinke. Viel wohlfeiler waren der Wippacher und der Eggwein, die nur 8 Gulden pro Yhrn kosteten, wobei speziell der Wippacher, von Wippach in Krain, noch den Vorzug hatte, die Fruchtbarkeit zu fördern und somit im Rufe eines „Kindermachers“ zu stehen. Der „Terant“, der aus den Görzer Karstgebieten kam und als ausgesprochener „Sauerrampfer“ galt, ging gar schon um 6 Gulden her. Die meisten Bergarbeiter legten aber auf Qualität ohnedies keinen besonderen Wert und waren zufrieden, wenn sie möglichst billig zu ihrem Rausch kamen. Der Alkoholismus machte sich überhaupt schon früh bemerkbar. Bereits 1544 wird von einem gewissen Hans Gugenig berichtet, er habe sich dermaßen dem Weintrunk übergeben, daß er für die Bergarbeit nicht mehr brauchbar sei. Nach Aussage einer zeitgenössischen Beschwerdeschrift waren die Knappen oft noch am Montag und Dienstag „mit Wein beladen“ und unterließen einfach den Gang auf den Berg und zur Arbeit. Konsequenterweise sprachen daraufhin die Bergbeamten die Forderung aus, daß die Wirte keinem Bergmann, der im Vollbesitz von Gesundheit und Arbeitskraft stand, an jenen Tagen Wein ausschenkten, an denen er bei der Bergarbeit sein sollte. Im Jahre 1659 stand eine Dienstanweisung in Geltung, derzufolge die Bergbeamten nicht gemeinsam mit den Bergarbeitern in den Wirtshäusern Wein trinken durften. Offenbar fürchtete man eine unerwünschte „Fraternisierung“ zwischen Beamten und Arbeitern, zu der es unter dem Einfluß des Weines leicht kommen hätte können. - Im Gegensatz zu den Bergarbeitern durften sich die Herren Gewerken mit Recht als ausgesprochene Weinkenner und |
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