img0.gif (19770 Byte) Informationsreihe des Böcksteiner Montanforschungszentrums Radhausberg
|
Home|
 
lampe_.gif (5722 Byte) Gasteiner Goldbergbau und Umwelt
Ermittlungen zum wasserrechtlichen Verfahren zur Genehmigung der
Einleitung der Abwässer der Aufbereitungsanlage Naßfeld in den Siglitzbach
Dokument 4 aus Heft 13 der Böcksteiner Montana

Der Landrat des Kreises Bischofshofen
Tgb.Nr. 5401/71

 Verhandlungsschrift

über die am 27. September 1940 in Böckstein abgehaltene mündliche Verhandlung.

Gegenstand der Verhandlung ist das Ansuchen der Gewerkschaft Radhausberg in Böckstein um die behördliche Bewilligung zur Einleitung des Abwassers der Aufbereitungsanlage in Naßfeld in den Siglitzbach.

Die Verhandlung wurde vom Landrate in Markt Pongau unter Nr. 5401/62-1940 vom 9.9.1940 ausgeschrieben. Die Kundmachung erfolgte ordnungsgemäß.

Ort: Direktionsgebäude der Gewerkschaft Radhausberg in Böckstein

Zeit: 10 Uhr bis 17.45 Uhr mit einer Mittagsunterbrechung von 3 halben Stunden.

Gegenwärtig:

Dr. Sepp B a y r , Landratsamt in Markt Pongau als Vertreter des Landrates des Kreises Bischofshofen und zugleich als Verhandlungsleiter.

Reg. Oberbaurat Ing. Egon F i e b i c h R i p k e , Salzburg als amtstechnischer Sachverständiger.

Prof. Dr. Ing. B i e r b r a u e r , Leoben und Dipl.Ing. Paul G r a m m e l , Pischelsdorf als Sachverständiger für Aufbereitungswesen.

Oberbergrat Dr. Viktor W e n h a r t , Wels, als Vertreter des Revierbergamtes Wels.

Dr. L i e p o l t , Landesbauernschaft Salzburg als Landesfischereisachverständiger.

Oberbaurat Dipl. Ing. K o s t r a w a als Vertreter der Gemeinde Badgastein.

Revierförster B u r i a n , Badgastein, als Vertreter der Reichsforstverwaltung Gastein.

Bergassessor a.d. Dipl. Ing. Siegfried F l e m m i n g und Dipl. Ing. Ferdinand
F l o r e n t i n als Vertreter der Gewerkschaft Radhausberg.

Dipl. Ing. W a l d h ö r als Vertreter des Elektrizitätswerkes Badgastein.

Betriebsleiter Adolf H a l t i n e r als Vertreter der Salzburger Aluminium G.m.b.H. in Lend.

Frau Maria G u s s n e r , Windischgrätzhöhe Badgastein als Pächterin des Fischwassers des Siglitz- und Naßfeldbaches.

Johann S t u h l e r , Bad Hofgastein für die Alpsgenossenschaft Naßfeld als Grundbesitzer.

Die Kommission trat, wie anberaumt zusammen, worauf der Verhandlungsleiter die Verhandlung eröffnete.

An Hand der vom Gemeindevertreter übergebenen, in der Gemeinde Badgastein angeschlagen gewesenen Verlautbarung über das Stattfinden der Verhandlung sowie der übrigen Verständigungsnachweise festgestellt, dass die Verhandlung ordnungsgemäss verlautbart und die bekannten Anrainer und Interessenten geladen wurden.

Hierauf wurde das Projekt der Anlage eingehend in Gegenwart aller Beteiligten und der Sachverständigen erörtert und nachstehender Sachverhalt festgestellt. Eine Lokalbesichtigung war nicht notwendig, da sämtliche Beteiligte die örtlichen Verhältnisse entsprechend kannten.

Äußerung des amtstechnischen Sachverständigen:

Die Gewerkschaft Radhausberg beabsichtigt im Naßfeld eine neue Goldaufbereitungsanlage für eine Tagesleistung von 50 t zu erbauen. Der stündliche Durchsatz beträgt im Mittel 2 t, bei 11 m3 Zufuhrwassermenge. Die aufgegebenen Erze werden naßmechanisch abgesondert, durchlaufen die Flotationsanlagen, in der die Scheidung in ungefähr 80 % Abgänge und 20 % Konzentrat erfolgt. Die 80 % Abgänge, das sind im Mittel stündlich 1.600 kg, gelangen mit der Zufuhrwassermenge von 11 m3 in den Vorfluter, während das Konzentrat der Laugerei zugeführt wird, deren Feststoffe auf Halle gestürzt, bzw. in eigene Absatzbecken abgelagert werden sollen, wie im Plan A 5 (Maßstab 1:1.000) ersichtlich ist.

Über Einzelheiten der Anlage und die Zusammensetzung der Abwässer gibt das ausführliche Gutachten des Sachverständigen für Aufbereitungsanlagen Prof. Dr. B i e r b r a u e r , Leoben, Aufschluß. Die Abwässer aus der Aufbereitungsanlage sollen in den Siglitzbach eingeleitet und mit diesen dem Naßfelderbach zugeführt werden. Die Einlaufstelle befindet sich 500 Meter oberhalb der Vereinigungsstelle des Siglitzbaches mit dem Naßfelderbach. Der Siglitzbach hat ein Einzugsgebiet von 8.5 km2. Nach den Beobachtungen der hydrographischen Abteilung der Wasserwirtschaftsverwaltung Salzburg ergab sich in der Beobachtungsperiode 1930/31
     ein NNW. v. 60 Liter pro Sekunde
     ein NW. v. 72 Liter pro Sekunde
     ein HW. v. 2.2 m3 pro Sekunde und
     ein HHW. v. 2.98 m3 pro Sekunde.

Der Naßfelderbach hat bis zur Engstelle beim Talaustritt ein Einzugsgebiet von 37.2 km2.

In der Beobachtungsperiode 1930/31 wurde festgestellt, Niederwasser 260 l/sec., Hochwasser 16.7 m3/sec. und höchstes Hochwasser 21.1 m3/sec.

In der Beobachtungsperiode 1914 - 1931 ergab sich
     NW. - 350 l/sec.
     HW. - 17.3 m3/sec.
     HHW.- 35 m3/sec.

Über die Möglichkeit, dass Giftstoffe in den Vorfluter gelangen über deren Ausmaß und Schädlichkeit verweise ich auf das Gutachten des Spezialsachverständigen.

Die Aufgabe von 50 t täglich gibt einen Anfall von 50.000 kg/86.400 sec. = 0.58 kg/sec. = 580 g pro Sekunde Feststoffe. Über die Korngrößen sind Feststellungen in der Anlage zum oberwähnten Gutachten enthalten. Bei der niedersten Wasserführung des Siglitzbaches errechnet sich an der Einlaufstelle eine Schwebstoffbelastung von 11.6 g pro Liter. Eine Belastung, die bei Hochwasser in Gebirgsbächen bei natürlichen Sand- und Schwebstofführung öfters eintritt und auch überschritten wird.

Nach Einmündung in den Naßfelderbach sinkt der aus der Aufbereitung kommende Schwebstoffgehalt auf 580 g/260 l = 2.2 g pro Liter im Niederwasserfall.

Da auf dem Weg von der Aufbereitung zur Engstelle bereits eine gewisse Sedimentation eintreten wird, stellt diese Ziffer einen Höchstwert dar.

Die Naßfelderache hat unterhalb des Naßfeldes sehr starkes Gefälle und bildet zahlreiche Stromschnellen und Wasserfälle. Es entsteht dadurch eine lebhafte Belüftung, die ein rasches Zerstören allfälliger schädlicher Stoffe begünstigt, andernteils aber eine Sedimentation behindert.

Die Verunreinigung eines klaren Gebirgswassers durch Aufbereitungsabwässer und die befürchtete Schädigung der Fischerei durch die dauernde Flußtrübe mahnt im Interesse der Wasserwirtschaft und Landeskultur zu möglichster Vorsicht. Das Naßfeld ist aber uraltes Bergwerksgebiet, dessen Entwicklung nicht gehemmt werden kann. Unbedingt aber ist zu fordern, dass Schäden auf ein Mindestmaß herabgemindert werden.

In wieweit die Bedenken und Befürchtungen der Gemeinde Badgastein bzw. des Elektrizitätswerkes Badgastein, dass sich die dauernde Belastung des Achenwassers durch die zusätzlich eingebrachten Feststoffe der Aufbereitung ungünstig auf den Verschleiß der Turbine des Elektrizitätswerkes auswirken werden, stichhältig sind, kann nur auf Grund von laufenden Beobachtungen vor und nach der Inbetriebnahme der Aufbereitung festgestellt werden, aber nicht im Rahmen der heutigen Verhandlung.

Es wird hiebei auf die Äußerung der Gemeinde Badgastein verwiesen.

Einer Einleitung des Abwassers in den Siglitzbach wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt.

Wasserlösliche giftige, feste oder flüssige Stoffe dürfen nicht in den Vorfluter gelangen.

Eine stoßweise Abgabe von Flotationsabgängen muß unter allen Umständen vermieden werden.

Bei der Einmündung der wilden Flut in den Siglitzbach, beim Ausgang des Naßfeldes in der Naßfelderache und in Böckstein selbst sowie beim Auslauf der Turbine in Badgastein sind durch die Gewerkschaft im Einvernehmen mit der Gemeinde Badgastein wo es sich um den Zutritt der Turbine handelt, regelmässige Schwebstoffmessungen und Analysen vorzunehmen, um die Belastung des Vorflutes durch die Trübe und einen allfälligen Gehalt an Trübstoffen unter Kontrolle zu halten. Bei den Beobachtungsstellen sind Pegel aufzustellen. Diese Beobachtungen sind während des ersten Betriebsjahres bei Niederwasser unter Angabe des Wasserstandes täglich, sonst alle 14 Tage an Vollbetriebstagen durchzuführen. Das Ergebnis ist für die Wasserrechtsbehörde bereitzuhalten. Die fallweise Überprüfung der Messungen durch die hydrographische Abteilung in Salzburg bleibt vorbehalten.

Es bleibt der Wasserrechtsbehörde im Sinne des § 22 W.R.G. vorbehalten, im Einvernehmen mit der Bergbehörde allenfalls nachträglich noch Vorschreibungen zu machen, wenn sich nachweisbare Schäden durch die Einleitung der Abwässer in den Siglitzbach ergeben sollten.

Im Sinne des Punktes 3 der Äußerung des Fischereisachverständigen sind die Trübe bzw. Schwebstoffmessungen vor und innerhalb des ersten Betriebsjahres bei Niederwasser auch bei der Brücke in Hofgastein durchzuführen.

Ing. Egon F i e b i c h R i p k e, Reg. Oberbaurat

Äußerung des Vertreters der Gemeinde Badgastein und des Vertreters des EW Badgastein:

Durch die Errichtung der geplanten Aufbereitungsanlage sollen täglich 50 t Aufbereitungsmaterial das in Form von feinen Sand und Schlick kontinuierlich in den Naßfelderbach und im weiteren Verlauf in die Gasteinerache abgeführt werden. Durch diese 50 t Abraummaterial ist eine erhebliche Mehrabnutzung der Turbine die über das normale Maß hinausgeht, zu erwarten. Diese Annahme gründet sich auf der Tatsache, dass schon bei Betrieb der ersten Aufbereitungsanlage in den Jahren 1916 - 26 eine unverhältnismäßig starke Abnutzung der Turbinenläufer, Leitschaufeln, sowie aller sonstigen Konstruktionsteile und Abschlussorgane aufgetreten ist, die nach Einstellung des Aufbereitungsbetriebes aufgehört haben. Es ist weiters zu erwarten, dass der Stauraum vor dem Dachwehr, sowie der Dachwehrraum selbst sehr oft mit Sand und Schlick angefüllt werden, was zu häufigen Betriebsunterbrechungen des EW führt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass seinerzeit ein Turbinenlaufradwechsel durchschnittlich jährlich notwendig war, während jetzt dies ca. alle 6 - 7 Jahre erforderlich ist.

Aus allen diesen Gründen kann das EW der Gemeinde Badgastein der geplanten Abfuhr der Abwässer in den Naßfelderbach nur dann zustimmen, wenn die Gewerkschaft Radhausberg und deren Rechtsnachfolger die bindende Erklärung abgibt, dass sie für alle Schäden die dem EW und der Gemeinde aus dem Bestand und Betrieb der Aufbereitungsanlage entstehen, voll und ganz aufkommt. Da aber derzeit der zu erwartende Schaden im Rahmen der heutigen Verhandlung nicht feststellbar ist, weil nur ein Gutachten über die chemische Auswirkung vorliegt, verlangen wir die Einholung eines Gutachtens der Fa. V o i t h St. Pölten, ND. als anerkannte Spezialfirma im Wasserkraftanlagenbau über die Auswirkung der Geschiebeführung auf die Turbinenanlage. Die Beschaffung des Gutachtens sowie etwaige sonstige Erhebungen zur Feststellung der Schadenshöhe dürfen weder die Gemeinde noch das EW Badgastein belasten. Im Schadensfalle hat die Gewerkschaft sofortige Wiedergutmachung bzw. Ersatz zu leisten.

Unter diesen Voraussetzungen wird der Errichtung der Aufbereitungsanlage für 50 t Tagesleistung und der Ableitung der Abwässer derselben in den Naßfelderbach zugestimmt.

Sollten sich durch die dauernde Schlichführung bei der Zerstäubung bei den Wasserfällen in Badgastein sanitäre Mißstände zeigen oder sich sonst ungünstig auswirken, so hat die Gewerkschaft Radhausberg die Ursachen durch geeignete Gegenmaßnahmen zu beseitigen.

Dipl. Ing. K o s t r a w a Ing. W a l d h ö r
f.d. Gemeinde Badgastein für EW. Badgastein

Böckstein, 27.9.40.

Äußerung des Betriebsleiters der Salzburger Aluminium G.m.b.H. Lend:

Sollten durch die Einleitung der Abwässer aus der Aufbereitungsanlage in den Siglitzbach Schäden an den Betriebsanlagen der Salzburger Aluminium G.m.b.H. Lend auftreten, behalte ich mir vor, Ersatzansprüche an die Gewerkschaft Radhausberg, bzw. entsprechende Anträge auf Nachtragsvorschreibungen bei der Wasserrechtsbehörde zu stellen.

Böckstein, 27. September 1940.
A. H a l t i n e r

Äußerung des Landesfischereisachverständigen:

Durch die geplante Abwassereinleitung wird voraussichtlich sowohl die Fischerei im Naßfelderbach als auch in der Gasteinerache betroffen. Dem Siglitzbach selbst kommt keine besondere fischereiwirtschaftliche Bedeutung zu. Ein Schaden wird vor allem durch die ständige Trübung der Fischgewässer erwartet, die dem vorkommenden Hauptfisch, die Bachforelle auf die Dauer sehr abträglich sein wird. Das vorliegende Gutachten des Herrn Prof. Dr. Ing. B i e r b r a u e r vom 23. Mai 1940 läßt schliessen, dass voraussichtlich eine Fischvergiftung durch Ableitung der Abfallstoffe nicht eintreten wird, doch muß erst überprüft werden, ob nicht die dauernde Veränderung des chemischen Haushaltes letztenendes doch eine Beeinträchtigung der Fischerei herbeiführt.

Ich stimme daher der geplanten Abwassereinleitung nur unter folgenden Bedingungen zu:

Der gegenwärtige fischereibiologische Zustand sowohl des Naßfelderbaches wie der Gasteinerache bis unterhalb Dorfgastein ist festzuhalten.

Kurz nach Beginn sowie während des Betriebes haben gleichfalls fischereibiologische Untersuchungen vorgenommen zu werden und zwar so oft und solange als das nach fachmännischer Ansicht zur Klarstellung der Schadenswirkung erforderlich ist.

Um den Grad der zusätzlichen Trübung erkennen zu können, sind in gewissen Zeitabständen nicht nur im Naßfelderbach, sondern auch in der Gasteinerache bis unterhalb Dorfgastein Feststellungen vor und während der Einleitung der Abfallstoffe zu treffen.

Die fischereibiologische Untersuchung ist der Reichsanstalt für Fischerei in Weissenbach am Attersee, O.D. auf Kosten des Bewilligungswerbers zu übertragen.

Sollte das Ergebnis der Untersuchung eine dauernde stärkere Beeinträchtigung der Fischgewässer feststellen, sind nach § 22 des W.R.G. Vorschreibungen zusätzlicher Maßnahmen durchzuführen. Allfällig auftretende Schäden im Fischwasser sind dem Fischereiberechtigten innerhalb eines halben Jahres event. nach fachm. Beurteilung zu ersetzen. Die Zuerkennung der Entschädigung selbst wäre unter Vorbehalt der Nachprüfung zu zuerkennen (§99).

Dr. Reinhard L i e p o l t
Salzburg

Äußerung des Vertreters der Alpsgenossenschaft Naßfeld:

Ich erhebe gegen die geplante Einleitung der Abwässer aus der Aufbereitungsanlage in den Siglitzbach keine Einwendung. Jedoch verlange ich, dass von der Gewerkschaft Radhausberg an den Stellen, an denen keine andere Tränkmöglichkeit für das Weidevieh als aus dem getrübten Bachlauf besteht, ungetrübtes Wasser zu Tränkezwecken zugeleitet wird. Die Art der Zuleitungsanlage wird zwischen der Alpsgenossenschaft und der Gewerkschaft Radhausberg vereinbart werden.

Böckstein, am 27. September 1940
Johann S t u h l e r

Äußerung des Vertreters der Reichsforstverwaltung Gastein:

Gegen die geplante Einleitung der Abwässer aus der Aufbereitungsanlage in den Siglitzbach wird keine Einwendung erhoben. Vorbehalten bleibt der Abschluß eines Pachtvertrages über den üblichen Anerkennungszins für die Einleitung in das Bachbett.

Böckstein, am 27.9.1940
B u r i a n Rf.

Äußerung der Frau Maria G u s s n e r , Badgastein als Pächterin und Bevollmächtigte der Fischereiberechtigten Paula Schmiedt, Hotelbesitzerin, Linz a.D., Landstraße Nr. 66:

Ich bin Pächterin der Fischerei im Naßfelderbach samt sämtlichen Zuflüssen in diesen und zwar bis zum Zusammenfluss mit dem Anlaufbach. Da durch die geplante Einleitung des Abwassers aus der Aufbereitungsanlage der Gewerkschaft Radhausberg in Naßfeld eine Beeinträchtigung der Fischerei befürchtet werden muß, das Ausmaß der voraussichtlichen Schäden jedoch heute noch nicht vorausgesehen werden kann, behalte ich mir die Geltungmachung des Ersatzes des allfällig auftretenden Schadens, der aus der Einleitung der Abwässer entsteht vor.

Im übrigen schliesse ich mich dem Gutachten und den Forderungen des Landesfischereisachverständigen an.

Böckstein, am 27. September 1940
Maria G u s s n e r

Äußerung des Vertreters der Bergbehörde:

Die Gewerkschaft Radhausberg hat im August 1939 um die Baubewilligung für die geplante neue Aufbereitungsanlage angesucht. Hierüber fand vom Leiter des Bergamtes Wels die bergbehördliche Genehmigungsverhandlung am 31. August 1939 statt. Es zeigte sich im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens, dass die Voraussetzung für die Erteilung der Bau- und später der Betriebsbewilligung die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens ist, sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die geplante Anlage. Das Bergamt Wels hat sich daher mit der Wasserrechtsbehörde ins Einvernehmen gesetzt und hat dieser die zur Bauleitung erforderlichen Akten gegen seinerzeitigen Rückschluss zur Verfügung gestellt, darunter u.a. das Originalprotokoll vom 31. VIII. 39 und ein Gutachten von Prof. B i e r b r a u e r - Leoben vom 23. V. 1940. Die am heutigen Tage vom Landrat Markt Pongau als Wasserrechtsbehörde anberaumte Verhandlung hat den Zweck die für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Als Vertreter des Bergamtes Wels ersuche ich, vor Erlassung eines abschliessenden Bescheides der Wasserrechtsbehörde dem Bergamt Wels unter Rückschluss der überlassenen Akten Gelegenheit zu geben, zum Bescheidentwurf Stellung zu nehmen, da es sich hiebei um Maßnahmen handelt, die an einer der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Anlage getroffen werden sollen. Nach Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung wird sodann die Baubewilligung von Seiten des Bergamtes Wels für die neue Anlage erteilt werden können, wobei vorher das Einvernehmen mit dem Landrat Markt Pongau gepflogen werden wird.

Dr. W e r n h a r t .

Äußerung der Vertreter der Gewerkschaft Radhausberg

Die Gewerkschaft Radhausberg nimmt zur Kenntnis, dass die Bewilligung zur Einleitung der Abgänge aus der 50 t-Aufbereitungsanlage an die vorstehenden Bedingungen der Amtssachverständigen und Parteienvertreter geknüpft ist und erklärt sich bereit, die Bedingungen einzuhalten. Zur Begutachtung der von der Gemeinde bzw. dem Elektrizitätswerke Badgastein befürchteten Schäden behält sie sich vor, gegebenenfalls außer der Firma V o i t h einen weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen.

F l e m m i n g, F l o r e n t i n


g.g.g.
Böckstein, 27. September 1940
Dr. B a y r .

Zurück                                                                                            2/99/Le

Zitat aus der Verhandlungsschrift:

".....Die Verunreinigung eines klaren Gebirgswassers durch Aufbereitungs- Abwässer und die befürchtete Schädigung der Fischerei durch die dauernde Flußtrübe mahnt im Interessmöglichstere der Wasserwirtschaft und Landeskultur zu Vorsicht. Das Naßfeld ist aber uraltes Bergwerksgebiet, dessen Entwicklung nicht gehemmt werden kann. Unbedingt aber ist zu fordern, daß Schäden auf ein Mindestmaß herabgemindert werden.."

aufbereitungnaßf2 Kopie.jpg (26136 Byte)
Beschreibung siehe Dokument 8

Sprungadressen zu einzelnen Äußerungen von bei der Verhandlung anwesenden Vertretern von Parteien:

Äußerung des Vertreters der Gemeinde Badgastein und des Vertreters des E-Werkes Badgastein:

Äußerung des Vertreters der Bergbehörde

im Ausbau ......